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Bavariafraft

Teilnahmebedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. BEGRIFFE
Unser gesamtes Angebot, egal ob Bootsmiete, Tagestour, mehrtägige Touren etc. werden in unseren AGBs als Veranstaltung bezeichnet.

2. ABSCHLUSS DES VERANSTALTUNGSVERTRAGES
2.1 Mit Ihrer Veranstaltungsanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungsvertrages an. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. An Ihre Anmeldung sind Sie bis zur Bestätigung durch uns, längstens jedoch 10 Tage gebunden. Der Veranstaltungsvertrag kommt erst durch die Veranstaltungsbestätigung oder die Rechnung von uns an Sie zustande. Weicht der Inhalt der Veranstaltungsbestätigung bzw. der Rechnung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, weil wir z.B. Ihren Buchungswunsch nicht in der ursprünglich gewünschten Art erfüllen konnten, so bedeutet dies ein neues Angebot an Sie, an das wir 7 Tage gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, oder wenn Sie eine Anzahlung bzw. die gesamte Zahlung vornehmen.
2.2 Ändernde oder ergänzende Abreden zu den im aktuellen Prospekt bzw. auf der Homepage beschriebenen Leistungen sowie zu den Veranstaltungsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit uns. Sie sollten aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
2.3 Mit Ihrer Anmeldung erfassen wir die von Ihnen an uns übermittelten Daten. Diese werden ausschließlich zur Abwicklung und zur Kundenbetreuung verwendet.

3. FÄLLIGKEIT DER ZAHLUNGEN
3.1 Mit Erhalt der Veranstaltungsbestätigung bzw. der Rechnung muss eine Anzahlung in Höhe von 50% des Veranstaltungspreises, mindestens jedoch von EUR 20,00 geleistet werden. Die Restzahlung überweisen Sie uns bitte spätestens 4 Wochen vor Ihrem Veranstaltungsdatum ohne nochmalige Zahlungsaufforderungen unsererseits. Ohne vollständige und rechtzeitige Zahlung des Veranstaltungspreises ist bavariaraft berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 BGB an seiner geschuldeten Leistung auszuüben und Sie damit von der Veranstaltung auszuschließen.
Damit Ihre Veranstaltung aufgrund eines Zahlungsverzugs nicht gefährdet wird, empfehlen wir die sofortige und vollständige Zahlung des Veranstaltungspreises nach Erhalt der Veranstaltungsbestätigung bzw. der Rechnung.
3.2 Stornoentschädigungen und Bearbeitungsgebühren bei Umbuchungen sind sofort fällig.

4. VERTRAGSINHALT
Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Veranstaltungsbestätigung bzw. der Rechnung. Sie nehmen Bezug zur jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der aktuellen Homepage bzw. im Prospekt, sofern nicht in der Veranstaltungsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN - UMBUCHUNG
5.1 Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten. Maßgeblich hierbei ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie vom Veranstaltungsvertrag zurück, können wir nach Wahl entweder die Rücktrittsentschädigung entsprechend §651 i Abs. 2 BGB berechnen oder die folgenden pauschalierten Rücktrittskosten geltend machen:

  • bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30% des Rechnungsbetrags
  • ab 29 Tag bis 15. Tag vor Veranstaltunsgbeginn: 50% des Rechnungsbetrags
  • ab 14. Tag bis zum Tag der Veranstaltung oder bei Nichtantritt der Veranstaltung ohne vorherige Mitteilung: 90% des Rechnungsbetrags
  • Der Nachweis, dass durch Ihren Rücktritt für uns ein geringerer Schaden oder kein Schaden entstanden ist, bleibt ausdrücklich Ihnen vorbehalten.

5.2 Ihren Umbuchungswünschen (Änderung vom Veranstaltungsdatum, Unterkunft, Veranstaltungsziel, Mietdatum, Bootsgröße, Fahrstrecke etc.) entsprechen wir vorbehaltlich der Durchführbarkeit gegen Berechnung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00. Eine etwaige Preisdifferenz zwischen alter und neuer Buchung wird ebenfalls kalkuliert. Hierbei gelten folgende Fristen:

  • bei einer Veranstaltungsdauer von maximal einem Kalendertag: bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • bei Mehrtagesreisen: bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Nach Ablauf dieser Fristen können Umbuchungen nur durch Rücktritt vom Veranstaltungsvertrag (siehe hierzu oben) und anschließender Neuanmeldung erfolgen.

6. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nehmen Sie nach Antritt der Veranstaltung einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen dringenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei unserem Leistungsträger um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. IHRE RECHTE BEI VERANSTALTUNGSMÄNGELN
7.1 Wird Ihre Veranstaltung von uns nicht vertragsgemäß durchgeführt, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie für uns einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert.
7.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Veranstaltungsleistung können Sie einen Anspruch auf Herabsetzung des Veranstaltungspreises (Minderung) geltend machen. Dieser Anspruch entfällt jedoch, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, uns den Mangel anzuzeigen.
7.3 Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder ist Ihnen die Veranstaltung infolge eines Mangels oder ist Ihnen dessen Fortsetzung aus wichtigem Grund nicht zumutbar, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Veranstaltungsvertrag kündigen. Zuvor müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Der Bestimmung einer solchen Frist bedarf es dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Veranstaltungsvertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER
8.1 Wird die in der Veranstaltungsausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behalten wir uns vor, bis 14 Tage vor Veranstaltungsantritt vom Veranstaltungsvertrag zurückzutreten. Sie können in diesem Fall die Teilnahme an einer gleichwertigen, anderen Veranstaltung verlangen, wenn wir eine solche ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anbieten können. Das Verlangen muss unverzüglich geltend gemacht werden.
8.2 Wir sind berechtigt, außerordentlich und ggf. ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn Sie die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet unserer Abmahnungen nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt ist.
8.3 Liegt eine akute Gefahrenlage aufgrund höherer Gewalt vor, sind wir berechtigt, Aktivitäten außerordentlich und ggf. ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Selbstbehalt für den Veranstalter beträgt hierbei 5% des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch EUR 20,00.

9. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9.1 Die vertragliche Haftung gegenüber unseren Kunden für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis unter folgenden Bedingungen beschränkt:

  • ein Schaden wird von uns weder grob fahrlässig, noch 1vorsätzlich herbeigeführt
  • für den Schaden ist allein einer der beteiligten Leistungsträger verantwortlich

9.2 Unsere Haftung für Schäden aus unerlaubter Handlung, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und es sich nicht um Körperschäden handelt, ist auf den dreifachen Veranstaltungspreis beschränkt. Die Haftungssumme beträgt in diesen Fällen jedoch mindestens EUR 4.100,00.
9.3 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verluste beim Transport oder bei der Aufbewahrung von Gegenständen, die nicht durch den Vertragsinhalt erfasst sind.

10. VERSICHERUNGEN
Gegen die in Ziffer 5 genannten Rücktrittskosten (Stornoentschädigung) können Sie sich durch eine Veranstaltungsrücktrittskosten-Versicherung absichern. Wir empfehlen Ihnen auch den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Solche Versicherungen können u.a. abgeschlossen werden über ELVIA Reiseversicherungs-Gesellschaft, Ludmillastr. 26, 81543 München

11. ANSPRUCHSTELLUNG - VERJÄHRUNG
Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Veranstaltungsleistungen müssen Sie gegenüber bavariaraft innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung geltend machen. Nach Fristablauf können nur Ansprüche geltend gemacht werden, wenn Sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren.
Die benannten Ansprüche verjähren nach einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte.

12. UNABDINGBARKEIT FÜR DIE SICHERHEIT
Schwimmkenntnisse sind für alle wasserbezogenen Aktivitäten absolute Voraussetzung. Personen, die offensichtlich unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen stehen, können ggf. ohne Einhaltung einer Frist von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
Im Interesse der Sicherheit aller Teilnehmer müssen Sie den Anweisungen der Veranstaltungsleiter, Guides, Trainer usw. jederzeit Folge leisten.

13. PASS- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN
13.1 Die Bekanntgabe der oben genannten Bestimmungen Ihnen gegenüber bei Buchung der Veranstaltung bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Wir werden Sie, soweit möglich, auch von später eintretenden Änderungen unterrichten. Wir unterstellen dabei, dass Sie Staatsbürger des Staates sind, indem die Veranstaltung angeboten wird, es sei denn, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat erkennbar ist. In Ihrer Person begründete persönliche Umstände können dabei dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie uns nicht ausdrücklich von Ihnen mitgeteilt worden sind.
13.2 Die meisten angebotenen Touren und Veranstaltungen haben einen sportlichen und abenteuerartigen Charakter und stellen damit eine erhöhte Anforderung an Fitness und Gesundheit.
Über Ihre gesundheitliche Eignung für die Anforderungen im Veranstaltung, eventuellen Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlichen Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen hierzu auf die allgemeinen Informationen, einholbar insbesondere bei den Gesundheitsämtern, bei Veranstaltungen und die Sportmedizin betreffend erfahrenen Ärzten, bei reisemedizinischen Informationsdiensten oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

14. GÜLTIGKEIT VON PROSPEKT- UND/ODER HOMEPAGEANGABEN
Die im Prospekt bzw. auf der Homepage enthaltenen Angaben zu unseren Veranstaltungen können durch den zeitlichen Abstand zwischen Drucklegung des Prospekts und Vertragsabschluss wegen Druckfehler o.ä. nicht mehr zutreffend sein. Wir behalten uns deshalb entsprechende Änderungen des Vertragsinhaltes vor Vertragsabschluss vor. Maßgeblich hinsichtlich der geschuldeten Leistung ist vorrangig der Inhalt der Veranstaltungsbestätigung bzw. der Rechnung in Verbindung mit sonstigen, wirksam getroffenen Abreden.

15. BEDINGUNGEN BEI BOOTSMIETE

15.1 MIETER
Der Mieter lässt das Boot nur solche Personen mitbenützen, die schwimmen können, körperlich sowie geistig geeignet und im Umgang mit einem Boot geübt sind, wie es das gemietete Boot erfordert. Der Mieter kann vom Vermieter eine Einweisung verlangen. Die Notwendigkeit einer Einweisung muss rechtzeitig schriftlich angekündigt und spätestens 48 Stunden vor Mietbeginn bei uns eingegangen sein. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor Antritt der Bootsfahrt vom ordnungsgemäßen Zustand des Bootes und des Zubehörs zu überzeugen. Werden dabei Mängel festgestellt, so sind sie dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Wenn diese Mängel die Fahrtüchtigkeit des Bootes beeinträchtigen können, so ist die Benutzung des Bootes zu unterlassen.

15.2 HAFTUNG DES MIETERS
Fehlende oder während der Mietzeit beschädigte Gegenstände sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter haftet für alle Schäden, die am Boot oder am Zubehör während der Mietzeit entstehen. Rückgriffsansprüche des Vermieters gegenüber Dritten bleiben davon unberührt. Bei Schäden am Boot sind die Reparatur- und Nebenkosten vom Mieter zu bezahlen. Bei Totalschaden ist der Anschaffungswert zuzüglich Nebenkosten zu ersetzen. Der Vermieter kann sämtliche Forderungen mit der Kaution verrechnen. Hierzu zählen insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung des Bootes oder des Zubehörs.

15.3 HAFTUNG DES VERMIETERS
Der Vermieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden, die dem Mieter oder einem Dritten im Zusammenhang mit dem Betrieb des gemieteten Bootes entstehen. Weitergehende Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
15.4 BOOTSBEHANDLUNG
Der Mieter ist gehalten, das Boot schonend und sorgfältig zu behandeln, die jeweiligen Vorschriften (Schifffahrtsordnungen) einzuhalten und auf die Gefahrensymbole zu achten. Insbesondere darf das Boot nicht über den Boden geschleift werden und es darf erst dann beladen und betreten werden, wenn es sich in ausreichend tiefem Wasser befindet. Wehre und sonstige gefährliche Stellen sind zu umtragen, dabei sind alle schweren Gegenstände aus dem Boot zu entfernen. Liegt das Boot nicht im Wasser, z.B. bei Fahrtpausen oder beim Bootstransport, so ist darauf zu achten, dass aufgeblasene Boote nicht der prallen Sonne ausgesetzt werden (Gefahr des Platzens durch Überdruck).

15.5 BOOTSÜBERGABE
Die Boote werden dem Mieter in aufgeblasenem Zustand vom Lieferfahrzeug übergeben und sind auch in diesem Zustand zurückzugeben und vom Mieter zu verladen. Bei Selbstabholung kann der Mieter zum Zusammenlegen bzw. Aufblasen des Bootes die technischen Hilfsmittel im Lager des Vermieters benutzen. Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Übergabeorte und Übergabezeiten. Bei vereinbartem Transport durch den Vermieter werden die Boote an den Stellen übergeben, die mit dem Lieferfahrzeug erreicht werden können. Das Tragen der Boote zum Wasser bzw. vom Wasser zum Fahrzeug ist Sache des Mieters. Wird die vereinbarte Übergabezeit vom Mieter um mehr als 15 Minuten überschritten, so kann der Vermieter für jede angefangene halbe Stunde EUR 25,00 geltend machen. Wird die vereinbarte Übergabezeit um mehr als 30 Minuten überschritten, ist der Vermieter nicht mehr verpflichtet, auf den Mieter zu warten. Wird ein Boot nicht am vereinbarten Miettag zurückgegeben, so ist der Vermieter berechtigt, für jeden weiteren Tag den doppelten Mietpreis zu berechnen. Etwaige Schadensersatzansprüche vom Nachmieter gegenüber dem Mieter bleiben hiervon unberührt.

15.6 KAUTION
Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von EUR 100,00  sowie ein amtliches Ausweisdokument pro Boot fordern. Die Kaution ist bei Abholung der Boote in bar zu hinterlegen. Sie wird bei ordnungsgemäßer, vollständiger und pünktlicher Rückgabe der Boote und des Zubehörs an den Mieter zurückgegeben. Dies enthebt den Mieter nicht von der Haftung versteckter, bei der Rückgabe des Bootes nicht sofort festgestellter Schäden.

15.7 REGENVERSICHERUNG
Zu folgenden Konditionen bieten wir Ihnen eine Regenversicherung an, die ein einmalige Verschiebung ohne Stornierungskosten / Umbuchungsgebühr möglich macht:
1-Personen Boot EUR 2,50
2-Personen Boot EUR 5,00
3-Personen Boot EUR 7,50
4-Personen Boot EUR 10,00
6-Personen Boot EUR 15,00
8-Personen Boot EUR 20,00
10-Personen Boot EUR 25,00

Der Mieter ist dann berechtigt, am Vorabend des 1. Miettages zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr vom Mietvertrag an dem im Mietvertrag genannten Datum zurückzutreten und einmalig umzubuchen, wenn dauerhafter (mindestens an zwei Tageszeiten), starker Regen am Startort Ihrer Bootstour angekündigt ist. Maßgeblich für diese Wetterangaben die Vorhersage bei wetter.com. Um Missverständnisse zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, einen Bildschirmausdruck von der Wettermeldung zu machen. Ein Rücktritt wegen kühler Witterung ist nicht möglich. Der Rücktritt infolge Regen muss dem Vermieter telefonisch mitgeteilt werden. Das Hinterlassen einer Nachricht auf einem Anrufbeantworter oder das Absenden eines Fax, einer E-Mail oder einer SMS gelten nicht als Rücktrittserklärung. Der Vermieter stellt die telefonische Erreichbarkeit am Tag vor dem Miettag zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr unter einer der folgenden Telefonnummern sicher:

08841-6769870 oder  0175-5602090 oder 0160-5823397

Mit Einverständnis des Vermieters ist ein Vertragsrücktritt wegen Regenwetters auch am 1. Miettag möglich.

15.8 NATURSCHUTZ
Die Isarauen sind von Bad Tölz bis Schäftlarn Naturschutzgebiet. Es ist hier nicht gestattet, zu zelten, Feuer zu machen oder zu grillen, Radios zu betreiben, Blumen zu pflücken, Abfall zu hinterlassen oder die Vogelinseln in der Ascholdinger und Pupplinger Au zwischen dem 15.03. und 15.08. zu betreten. Die Isarauen zwischen Sylvensteinsee und Bad Tölz und das Loisachtal auf bestimmten Abschnitten sind Landschaftsschutzgebiet, in denen ebenfalls Einschränkungen gelten.
Der Vermieter ist berechtigt, im Falle einer Anzeige den Behörden Namen und Adresse zuwiderhandelnder Mieter zu nennen. Des Weiteren behält sich der Vermieter das Recht vor, zuwiderhandelnde Mieter von künftigen Mietungen auszuschließen.
Auf allen Strecken verpflichtet sich der Mieter zu einem schonenden, rücksichtsvollen Umgang mit der Umwelt. Die gesetzlichen sowie die naturschutzrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
15.9 SCHADENSERSATZKOSTEN
Bei Schäden, die durch bavariaraft selber behoben werden können, betragen die Reparaturkosten für jede angefangene halbe Stunde EUR 25,00, zzgl. den entstehenden Materialkosten. Der Kunde trägt die Instandsetzungskosten zzgl. Transportkosten gemäß Rechnung des für die Reparatur beauftragten Unternehmens für alle Schäden, die durch bavariaraft nicht behoben werden können. Verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände werden wie folgt in Rechnung gestellt:

  • Stechpaddel, beschädigt oder verloren, EUR 25,00
  • Luftpumpe, beschädigt oder verloren, EUR 20,00
  • Schwimmweste, beschädigt oder verloren, EUR 90,00
  • Ösfass, beschädigt oder verloren, EUR 10,00
  • Trockentonne, beschädigt oder verloren, EUR 35,00

16. GERICHTSSTAND
Der Kunde kann den Veranstaltungsveranstalter an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Veranstaltungsveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In solchen Fällen ist der Sitz des Veranstaltungsveranstalters maßgeblich.

17. GÜLTIGKEIT
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages einschließlich dieser Veranstaltungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten insbesondere die Bestimmungen des §§ 651 a ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Sitz des Veranstalters ist 82441 Ohlstadt
bavariaraft, Alexander Roth, Enzianstr.1, 82441 Ohlstadt, Tel. 08841-6769870
04/2012